Markenrecht mit Frist: Was bedeutet „Priorität“ bei Markenanmeldungen?

Wer eine Marke anmeldet, will sich möglichst frühzeitig exklusive Rechte sichern – idealerweise weltweit. Doch wie funktioniert das eigentlich, wenn man zunächst nur in einem Land startet und später auch in anderen Staaten Schutz will? Die sogenannte Prioritätsfrist ist dabei ein zentrales Instrument.
Ein fiktives, aber realitätsnahes Beispiel zeigt, wie wichtig das richtige Timing im Markenrecht sein kann.

Der Fall: Schnell gestartet – aber zu spät im Ausland

Die „GreenPlate GmbH“ aus Hamburg entwickelt nachhaltiges Einweggeschirr für Events und meldet im Februar ihre Marke „Leafware“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Die Messeauftritte laufen gut, erste Anfragen aus Frankreich, Spanien und Kanada folgen. Im September will man dort nachziehen – doch dann die Überraschung:
In Kanada hat zwischenzeitlich ein anderes Unternehmen „Leafware“ als Marke angemeldet.
Dass es sich um einen fiktiven Fall handelt, macht ihn nicht weniger lehrreich. Denn hier wurde eine wichtige Frist verpasst: die Prioritätsfrist.

Was ist eine Prioritätsfrist?

Die Prioritätsfrist ist eine rechtlich definierte Zeitspanne von sechs Monaten nach einer Erst- bzw. Basisanmeldung in einem Land. Innerhalb dieser Frist können weitere Markenanmeldungen im Ausland eingereicht werden, die dann rückwirkend das Datum der ersten Anmeldung erhalten. Das bedeutet:

  • Die Marke gilt in den neu angemeldeten Ländern so, als wäre sie dort schon am Datum der Erstanmeldung geschützt worden
  • Voraussetzung: Die neue Anmeldung muss inhaltlich identisch sein (Wortlaut, Waren/Dienstleistungen)

Warum ist das wichtig?

Die Priorität verschafft dem Anmelder einen strategischen Vorteil – insbesondere wenn:

  • in kurzer Zeit viele Märkte erschlossen werden sollen
  • ähnliche Marken von Dritten im Ausland angemeldet werden könnten
  • Investoren oder Vertriebspartner zügig Sicherheit verlangen
  • auf Messen oder online mit der Marke geworben wird, bevor sie international geschützt ist

Im Fall von GreenPlate hätte eine fristgerechte Anmeldung bis spätestens August genügt, um auch in Kanada die älteren Rechte zu behalten – trotz späterer Eintragung.

Für welche Anmeldungen gilt die Prioritätsregel?

Die Prioritätsfrist gilt bei:

  • nationalen Markenanmeldungen (z. B. DPMA)
  • EU-Marken (Unionsmarke)
  • internationalen IR-Marken (WIPO/Madrid-System)
  • nahezu allen Ländern, die Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft oder des TRIPS-Abkommens sind (also fast weltweit)

Wichtig: Der Schutz über die Priorität setzt rechtzeitiges Handeln und korrekte Angaben voraus. Wer die Frist verpasst oder unsauber arbeitet, riskiert den Markenschutz im Ausland.

Fazit: Rechtzeitig planen – Fristen nutzen

Die Prioritätsfrist ist ein machtvolles Werkzeug im internationalen Markenschutz – aber sie verzeiht keine Nachlässigkeit. Wer global denkt, sollte diese sechs Monate gezielt einsetzen.
Der Fall „Leafware“ zeigt: Wer zu spät kommt, verliert unter Umständen seine Marke – auch wenn er eigentlich zuerst da war.

Unsere Leistungen

Wir beraten bei:

  • Strategischer Nutzung von Prioritätsfristen
  • Aufbau internationaler Schutzketten
  • Kombination nationaler, EU- und IR-Marken
  • Fristenmanagement, Überwachung und Widerspruchsverfahren
  • Schutzstrategien für Start-ups und wachsende Unternehmen

Unsere Standorte

Unsere Kanzlei horak Rechtsanwälte ist erreichbar in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Leipzig, Bielefeld, Bremen, München und Stuttgart – sowie bundesweit und international digital.

Kontakt

Sie planen Markenschutz in mehreren Ländern? Die sechs Monate laufen schneller als gedacht – sprechen Sie uns frühzeitig an.

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