Mitglieder des Madrider Abkommens und Protokolls: A: Der Staat gehört dem Abkommen an (insg. 57)P: Der Staat gehört dem Protokoll an (insg. 72) *Luxembourg, Belgien und die Niederlande verfügen in Europa über eine einheitliche Rechtsprechung und ein gemeinsames Markenamt für die Registrierung von Marken (Benelux Office). Nach dem Madrider Abkommen wird der Markenschutz beansprucht, als … IR-Staaten weiterlesen
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