Widerspruch gegen neue Marken

Nach der Veröffentlichung der Eintragung der Marke haben Inhaber älterer angemeldeter oder eingetragener Marken innerhalb einer Frist von drei Monaten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einzulegen (§ 42 MarkenG). Sie brauchen Unterstützung?​ Wir bieten Hilfe zur Durchführung einer Markenanmeldung. Wenn ein oder mehrere Widersprüche eingehen, informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) […]

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