Allgemein

Markenrecht 2026 und darüber hinaus – Wie Sie Ihre Marke zukunftssicher machen

Als Frau Becker an einem klaren Morgen 2026 ihren Laptop aufklappt, wird ihr bewusst: Markenrecht ist kein statisches Gesetzbuch, sondern ein lebendiger, sich ständig wandelnder Raum. Wer seine Marke heute anmelden will, sollte nicht nur die aktuellen Regeln kennen, sondern auch verstehen, wo die Reise hingeht. Im Jahr 2026 erleben wir nicht nur punktuelle Neuerungen […]

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Weltweite Markenanmeldung – Der Weg zum globalen Schutz Ihrer Marke

Stellen Sie sich vor: Sie haben den perfekten Namen für Ihr Produkt gefunden. Einprägsam, einzigartig – und dann boomt Ihre Idee plötzlich nicht nur lokal, sondern weltweit. Plötzlich stehen Sie da und denken: „Wie melde ich diese Marke eigentlich überall an?“ Genau an diesem Punkt beginnt die spannende Reise zur weltweiten Markenanmeldung. Und sie ist

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Von A bis Z – Überblick über die Markenländer

Marken können nahezu in jedem Land der Welt bei den jeweiligen Markenämtern registriert werden. Grundlage für eine Anmeldung im Ausland ist häufig eine deutsche Marke. In der juristischen Fachsprache heißt diese „Basismarke“. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Sie möchten sich von uns beraten lassen? Buchen Sie schnell und unkompliziert einen Termin mit uns. Wir beraten,

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Widerspruch gegen neue Marken

Nach der Veröffentlichung der Eintragung der Marke haben Inhaber älterer angemeldeter oder eingetragener Marken innerhalb einer Frist von drei Monaten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einzulegen (§ 42 MarkenG). Sie brauchen Unterstützung?​ Wir bieten Hilfe zur Durchführung einer Markenanmeldung. Wenn ein oder mehrere Widersprüche eingehen, informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)

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Räumliche und zeitliche Begrenzung von IP-Rechten

Grundsätzlich sehen die IP-Rechte überwiegend das sog. Territorialitätsprinzip vor. Dies bedeutet, dass die (durch Registrierung entstehenden) IP-Rechte nur in dem Staat Gültigkeit besitzen, in dem eine Registrierung vorgenommen wurde. Eine in Deutschland registrierte Marke hat daher grundsätzlich nur in Deutschland Gültigkeit. Hinzu kommen Grundsätze der Erschöpfung – wenn eine Marke mit Zustimmung des Inhabers in

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BGH BONUS II

BGH, Beschluss vom 28. Februar 2002 – I ZB 10/99 – Bundespatentgericht Zur Frage der Unterscheidungskraft eines Wortes der deutschen Sprache (hier: Bonus), das einen weiten Bedeutungsumfang hat und deshalb unterschiedliche – wenn auch in eine ähnliche Richtung weisende – Bedeutungsvarianten aufweist, die nicht nur komplexe wirtschaftliche Vorgänge, sondern auch Vorgänge außerhalb des Bereichs der

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