Markenformen

Schutzwürdige Marken können verschiedenen Formen haben, diese sind in folgende Kategorien eingeteilt:

WortmarkenBeispiel
Wörter„Pelikan“ oder „Nivea“
Personen- oder Firmennamen„Bahlsen“ oder „Dr. Oetker“
Buchstabenkombinationen„AEG“ oder „EDEKA“
Einzelbuchstaben  „T“ oder „Ö“
Zahlen, ausgeschrieben oder als Ziffer„Fünfer“ oder „4711“
Buchstaben-Zahlenkombinationen„sparen24“
Wortfolgen (Slogans)„Damit fahr ich gut“ oder
„Das bin ich mir wert“
BildmarkenBeispiel
Zweidimensionale Bilder und Abbildungen„Stern“
Wort-/BildmarkenBeispiel
Wort-/Bildkombinationen„Coca Cola“ als ein Wort in einem Kreis
Farben (Farbmarken)Beispiel
Einzelfarben Einzelne Farben sind im Regelfall nicht schutzfähig„Orange“ mit bestimmter Abmischung
Farbkombinationenfarbige Logos
Dreidimensionale Formen (3D-Marken)Beispiel
Originelle FormenParfüm-Flasche von Jean Paul Gaultier
Allgemein übliche, rein technisch bedingte und einfache Formen sind nicht als Marke schutzfähig.
Melodien und Tonfolgen (Klangmarken)Beispiel
ErkennungsmelodieDas „Tatort“-Intro
Werbemelodie„Waschmaschinen leben länger mit Calgon“
Gerüche (Geruchsmarken)Beispiel
Kann ein Geruch markenrechtlich ausreichend beschrieben werden, so kann er als Marke eingetragen werden.Parfüm oder Duftstoff