Schutzwürdige Marken können verschiedenen Formen haben, diese sind in folgende Kategorien eingeteilt:
Wortmarken | Beispiel |
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Wörter | „Pelikan“ oder „Nivea“ |
Personen- oder Firmennamen | „Bahlsen“ oder „Dr. Oetker“ |
Buchstabenkombinationen | „AEG“ oder „EDEKA“ |
Einzelbuchstaben | „T“ oder „Ö“ |
Zahlen, ausgeschrieben oder als Ziffer | „Fünfer“ oder „4711“ |
Buchstaben-Zahlenkombinationen | „sparen24“ |
Wortfolgen (Slogans) | „Damit fahr ich gut“ oder „Das bin ich mir wert“ |
Bildmarken | Beispiel |
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Zweidimensionale Bilder und Abbildungen | „Stern“ |
Wort-/Bildmarken | Beispiel |
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Wort-/Bildkombinationen | „Coca Cola“ als ein Wort in einem Kreis |
Farben (Farbmarken) | Beispiel |
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Einzelfarben Einzelne Farben sind im Regelfall nicht schutzfähig | „Orange“ mit bestimmter Abmischung |
Farbkombinationen | farbige Logos |
Dreidimensionale Formen (3D-Marken) | Beispiel |
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Originelle Formen | Parfüm-Flasche von Jean Paul Gaultier |
Allgemein übliche, rein technisch bedingte und einfache Formen sind nicht als Marke schutzfähig. | |
Melodien und Tonfolgen (Klangmarken) | Beispiel |
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Erkennungsmelodie | Das „Tatort“-Intro |
Werbemelodie | „Waschmaschinen leben länger mit Calgon“ |
Gerüche (Geruchsmarken) | Beispiel |
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Kann ein Geruch markenrechtlich ausreichend beschrieben werden, so kann er als Marke eingetragen werden. | Parfüm oder Duftstoff |